Gattenmord in Brakel 1893 führt zur Todesstrafe für Ackerknecht August Nuth
Aus der Neuen Westfälischen (NW), Serie OWL Crime v. 23.03.2024: Vor 130 Jahren: Brakeler Tagelöhner wird in Paderborn für Gattenmord enthauptet
Aus dem Text des Buches über historische Kriminalfälle. Hier der detailreiche Fall aus dem Hochstift:
Mit vier Messerstichen ermordet
Am Nachmittag des 21. August 1893 erschien der Tagelöhner Friedrich August Nuth aus Brakel bei der dortigen Polizei. Er meldete seine Ehefrau Sophie, geb. Hoffmeister, als vermisst. Doch die Suche nach ihr blieb erfolglos – bis zwei Wochen später auf einer Tannenlichtung auf dem 2,5 Kilometer entfernten Sepker-Berg ihre Leiche gefunden wurde. Die Frau war offenbar mit vier Messerstichen ermordet worden.
Schnell geriet der 31-jährige Nuth unter Verdacht. So soll die Ehe stark zerrüttet gewesen sein, außerdem habe er seine Frau des Öfteren geschlagen. Sogar von einem Vergiftungsversuch mit Quecksilber ist die Rede.
Zwar bestritt Nuth den Vorwurf, seine Gattin getötet zu haben, und gab an, am 21. August nicht daheim gewesen zu sein. Doch mehrere Zeugen hatten ihn zu Fuß auf jenem Weg gesehen, der von der Stadt zum Tatort führt.
Geständnis bei der Leichenschau?
Wie der Autor aus den Quellen zusammengetragen hat, hätten gerichtsmedizinische Untersuchungen weder am Tatort noch an der Kleidung des Verdächtigen oder an seinem Messer Blutspuren gefunden. Angeklagt wegen Mordes an seiner Frau wurde er dennoch. Angesichts fehlenden Beweismaterials, so vermutet Glaw, dürfte dafür die Aussage eines Gerichtssekretärs aus Brakel entscheidend gewesen sein. Demnach habe Nuth ihm den Mord bei der Leichenbesichtigung gestanden.
Der Angeklagte leugnete sowohl Geständnis als auch Tat, verurteilt wurde er vom Paderborner Schwurgericht dennoch. Die Verhandlung, in der zahlreiche Zeugen vernommen wurde, dauerte nur einen Tag, es war der 9. Dezember 1893.
Um ein Fehlurteil handelte es sich allerdings nicht, wie der Autor schreibt. Denn im Anschluss gestand Nuth das Verbrechen dann doch. Ein Gnadengesuch lehnte der Kaiser ab.
Zur Hinrichtung läutet die Glocke
Das Urteil – Todesstrafe durch Enthauptung – wurde am 20. März 1894 vom dafür aus Magdeburg angereisten Scharfrichter und seinem Gehilfen vollstreckt. Um 7 Uhr morgens starb Friedrich August Nuth im Hof des Paderborn Gerichtsgefängnisses unter den Augen von zwölf bürgerlichen „Zeugen“. Auf seinem letzten Weg war von Pater Bonaventura aus dem Franziskanerkloster begleitet worden. Während der Verurteilte sich der Richtstätte näherte, läutete das Armesünderglöckchen.
Über sein Buch und die historischen Hinrichtungen spricht der Autor auch in einer Folge unserer Reihe „OWL Crime“ (Neue Westfälische).
Literatur: „Historische Kapitalverbrechen“
Das Buch über Kriminalfälle „Historische Kapitalverbrechen in Ostwestfalen-Lippe“ von Johannes W. Glaw ist im Sutton-Verlag erschienen und im Handel erhältlich (182 Seiten, 14,99 Euro, ISBN 978-3-96303-394-0).
Ergänzend dazu die Daten aus den Kirchenbüchern
Freundlicher Hinweis von Herrn Eduard Hoffmeister, St. Augustin, Febr. 2026
August Nuth (1861-1894, 32 Jahre), Ackerknecht in Hembsen
Eintrag Kirchenbuch von Pfr. Wille: „Ging mit ihrem Mann, mit dem sie schon lange in Unfrieden lebte, nach dem Sepker-Berge, wo sie am 6. Sept. als Leiche gefunden wurde. Es wird vermutet, daß ihr Mann sie umgebracht hat. Er ist des Mordes überführt (?) und verurteilt zum Tode, das am 20.03.1894 zu Paderborn vollzogen wird“.
Hochzeit am 14.04.1888 Sophia geb. Hoffmeister (1858-1893, 37 Jahre) Eltern: Leineweber Adam Hoffmeister und Josefine Oeynhausen zu Brakel
Kind: Theresia Nuth, geb. 10.06.1891, zum Todeszeitpunkt der Mutter 2,5 Jahre alt
