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Gattenmord in Brakel 1893 führt zur Todesstrafe

Aus der NW, Serie OWL Crime v. 23.03.2024: Vor 130 Jahren: Brakeler Tagelöhner wird in Paderborn für Gattenmord enthauptet

Ein Buch über historische Kriminalfälle schildert detailreich einen Fall aus dem Hochstift. Jetzt jährt sich die Vollstreckung des Urteils gegen den Tagelöhner.

Paderborn/Brakel. Körperteile auf Stadttore gesteckt, Taxifahrer mit Schraubenschlüssel erschlagen, im Beisein der Mutter gerädert – und viele, viele Enthauptungen: Johannes Glaw wollte Hinrichtungsstätten erforschen – herausgekommen ist ein Buch über wahre Kriminalfälle. Einer von ihnen spielt im Hochstift. Das Urteil wurde vor 130 Jahren vollstreckt.

„Historische Kapitalverbrechen in Ostwestfalen-Lippe“ heißt das Buch, das der Güterloher Stadtarchäologe Glaw […] geschrieben hat. Eigentlich hatte er Hinrichtungsstätten erkunden wollen, schrieb dann aber letztlich über die Verbrechen, die dazu führten, dass diese Richtstätten überhaupt entstanden.

Mit vier Messerstichen ermordet

Am Nachmittag des 21. August 1893 erschien der Tagelöhner Friedrich August Nuth aus Brakel bei der dortigen Polizei. Er meldete seine Ehefrau Sophie, geb. Hoffmeister, als vermisst. Doch die Suche nach ihr blieb erfolglos – bis zwei Wochen später auf einer Tannenlichtung auf dem 2,5 Kilometer entfernten Sepker-Berg ihre Leiche gefunden wurde. Die Frau war offenbar mit vier Messerstichen ermordet worden.

Schnell geriet der 31-jährige Nuth unter Verdacht. So soll die Ehe stark zerrüttet gewesen sein, außerdem habe er seine Frau des Öfteren geschlagen. Sogar von einem Vergiftungsversuch mit Quecksilber ist die Rede.

Zwar bestritt Nuth den Vorwurf, seine Gattin getötet zu haben, und gab an, am 21. August nicht daheim gewesen zu sein. Doch mehrere Zeugen hatten ihn zu Fuß auf jenem Weg gesehen, der von der Stadt zum Tatort führt.

Geständnis bei der Leichenschau?

Wie der Autor aus den Quellen zusammengetragen hat, hätten gerichtsmedizinische Untersuchungen weder am Tatort noch an der Kleidung des Verdächtigen oder an seinem Messer Blutspuren gefunden. Angeklagt wegen Mordes an seiner Frau wurde er dennoch. Angesichts fehlenden Beweismaterials, so vermutet Glaw, dürfte dafür die Aussage eines Gerichtssekretärs aus Brakel entscheidend gewesen sein. Demnach habe Nuth ihm den Mord bei der Leichenbesichtigung gestanden.

Der Angeklagte leugnete sowohl Geständnis als auch Tat, verurteilt wurde er vom Paderborner Schwurgericht dennoch. Die Verhandlung, in der zahlreiche Zeugen vernommen wurde, dauerte nur einen Tag, es war der 9. Dezember 1893.

Um ein Fehlurteil handelte es sich allerdings nicht, wie der Autor schreibt. Denn im Anschluss gestand Nuth das Verbrechen dann doch. Ein Gnadengesuch lehnte der Kaiser ab.

Zur Hinrichtung läutet die Glocke

Das Urteil – Todesstrafe durch Enthauptung – wurde am 20. März 1894 vom dafür aus Magdeburg angereisten Scharfrichter und seinem Gehilfen vollstreckt. Um 7 Uhr morgens starb Friedrich August Nuth im Hof des Paderborn Gerichtsgefängnisses unter den Augen von zwölf bürgerlichen „Zeugen“. Auf seinem letzten Weg war von Pater Bonaventura aus dem Franziskanerkloster begleitet worden. Während der Verurteilte sich der Richtstätte näherte, läutete das Armesünderglöckchen.

Über sein Buch und die historischen Hinrichtungen spricht der Autor auch in einer Folge unserer Reihe „OWL Crime“. 


„Historische Kapitalverbrechen“

Das Buch „Historische Kapitalverbrechen in Ostwestfalen-Lippe“ von Johannes W. Glaw ist im Sutton-Verlag erschienen und im Handel erhältlich (182 Seiten, 14,99 Euro, ISBN 978-3-96303-394-0).