Bürgerbuch Brakel
Als Stadt mit Ratsverfassung von 1259 hatte Brakel das Recht das Bürgerrecht zu verleihen. Die Einträge 1427-1795 sind im Bürgerbuch Leesch (1958) dokumentiert.
Bürger konnte nur werden, wer
- einen Antrag stellte Person mit freier Herkunft,
- dem eine feierliche Eidesleistung folgte und das mit einer
- Zahlung des Bürgergeldes verbunden war.
Bürger hatten das Vorrecht einer Mitbestimmung in städtischen Angelegenheiten. Lange Zeit war das Bürgerrecht Voraussetzung für die Aufnahme in die Gilden (Handwerkerzünfte).
Die bürgerliche Oberschicht umfasste nur ca. 10-20 % der gesamten Einwohner der Stadt.
Leesch verweist die Konstanz einiger Familiennamen über die Jahrhunderte:
Brautlacht, Düveken (Düweke), Finke, Giefers, Hoffmeister, Rox, Schonlau. Ich ergänze die Aufzählung um die Namen: Crux, Hatteisen, Hoitband, Möring, Ludovici.
Die Bevölkerungsentwicklung lässt sich ablesen an der Zahl der Aufnahmen. Es gab einzelne stärkere Wachstumsphasen. Vorwiegend kamen die Neubürger aus Orten der näheren Umgebung mit Ausnahme Fürstentum Corvey. Aber auch aus Paderborn und dem übrigen Paderborner Land. Im 18. Jh. (Zeit um 1750) fallen Einträge auf aus fernen Gebieten wie Lüttich, aus Tirol (1746-67) und Holland
ine Besonderheit in Brakel ist ebenfalls zu nennen. Da nur innerhalb der Stadtmauer wohnende Personen Bürger werden konnten, waren die Bewohner der Vorstadtsiedlung der Brede außen vor. Die vollen Bürgerrechte erhielten sie erst um 1840.
Literatur
Wolfgang Leesch (1958): Matrikel der Bürgerrechtsverleihungen im Brakeler Rats- und Bürgerbuch. In: Beiträge zur westfälischen Familienforschung XVI