Die Glaubenswirren evangelisch/katholisch 1530 – 1650
Die Reformation 1517 setzte ein große Bewegung in Kraft. Zu lange war die Kirche erstarrt im engen Korsett und fixierte ihre Anhänger auf Fegefeuer, Hölle usw.
Der reformierte Glaube erfasst auch das Hochstift mit Wucht. Selbst Paderborn wurde evangelisch und ein Fürstbischof, Heinrich VI (1550-85) ,war Anhänger der reformierten Religion. Viele Adlige hatten sich angeschlossen und die Bevölkerung ging mit auf dem neuen Weg.
1585 wurde Dietrich von Fürstenberg neuer Fürstbischof (bis 1818) und leitete die Gegenreformation ein. Lange wenig erfolgreich, denn noch 1611 bildeten die „Ungläubigen“ in Brakel die Kirche. Der Dreißigjährige Krieg stiftete neue Verwirrung durch evangelische und katholische Heereszüge.
1632 kam der Weihbischof nach Brakel, um die Messe zu halten. Der Religionsspötter Brautlecht verhöhnte den Bischof vom Ratskeller aus und stellte seine Mission und Gottesbezug in Frage. Er wurde postwendend vom Schlag getroffen. (Vgl. Ewald)
1634 kam der kraftvolle und überzeugende Pfarrer Dr. Georg Deppen nach Brakel und ließ nicht locker. Er bekam die Unterstützung von Bürgermeister Möhring 1634 und den Kapuzinern 1644 und schaffte es bis 1654 die maßgeblichen Familien und Personen auf seine Seite zu ziehen. Der Adel zog nach und wurde wieder katholisch. Ausnahme blieben z. B. die Familie von der Borch (Holzhausen) und von Oeynhausen (Grevenburg).
Im angrenzenden Fürstbistum Corvey blieb die Glaubensspaltung bestehen. Die Gemeinden waren zunächst überwiegend evangelisch, dann etwa gleichauf.
1654 war Beginn der neuen Kirchenordnung „Status ecclesiae“ (Zustand der Kirche). Dort manifestierten sich 77 Personen mit ihren Familien als zum katholischen Glauben gehörig. sie nannten sich Societas Corpus Jesus Christus. (Freundlicher Hinweis von dem Kirchenbuchkenner Eduard Hoffmeister).
Das formelle Kirchenbuches mit den (amtlichen) Eintragungen der Geburten, Heirat, Tod begann in diesem Jahr 1654. Die kirchengeführten Kirchenbücher wurden erst um 1875 aufgehoben und die Eintragungen durch das Standesamt vorgenommen.