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Die Paderborner Tilgungskasse

Nach dem Versuch von 1832 mit der Westf. Provinzial-Hilfskasse (die aber nicht für Privatpersonen zugänglich war) kam es 1836 (am 8. Aug.) endlich zur Gründung einer  Kreditkasse zur Zwischenfinanzierung der Ablösesummen. Diese lokale Einrichtung machte bald Schule in anderen Regionen. Die starke Nachfrage bis etwa vor 1845 zeigte die große Wirkung der neuen Einrichtung. Schluss war dann 1853. Im Jahr 1850 folgte das Rentenbankgesetz für ganz Preußen

Die Modalitäten der Paderborner war diese

  • 18-facher Satz (Der gesamte Ablösesatz betrug 25 %)
  • Zinssatz 4 % jährlich
  • Geldrente an Kasse im Wert von 5 % des Kapitalwertes als Sicherheit
  • Zeitraum für Rückzahlung bis 41 Jahre

Der Bauer war Schuldner des Staates und bekam bzw. behielt einen Besitz und die sofortige Freiheit.

Literatur
Anne Trunz-Happe (2002): Die Paderborner Tilgungskasse von 1836 – Ordnungspolitische Wohltat im Preußischen Nachtwächterstaat. In: Forum historiae juris, Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte. Hinweis: Die Bezeichnung Nachtwächterstaat bezieht sich die Rückständigkeit und Verschlafenheit der Jahre unter den Preußen bis 1835.