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Zur Ablösung des Zehnten

Der Autor des Werkes „Geschichte der Stadt Brakel“ von 1925 äußert sich nur an zwei Stellen über kurz die Ablösung des Zehnten, der Lasten aus der Feudalzeit:
a) S 112-113
b) S. 282

Zu a)
„Vom Grund und Boden musste schon seit der ältesten Zeit Abgabe geliefert werden, Heuer genannt, die älteste Besitzsteuer. Sie war eine Körnerabgabe, die je nach der Güte des Bodens für 1 Morgen mit 1, 1,5 bis 2 Scheffel entrichtet werden musste.“ Hinweis: 1 Scheffel = 23,25 Liter. Da spezifische Gewicht von Getreide liegt bei 50-75 kg/hl.

Natürlich gab es immer auch Veränderungen und Anpassungen, so dass es immer auch komplizierter wurde. Die Ablösung Anfang des 19. Jh‘s stand namentlich unter dem schlechten Stern der oft schlechten Ernten mit einem Ertrag, der nicht mehr für die geforderten Abgaben reichte.

Nach langen Verhandlungen kam 1836 der Durchbruch: „Durch die Paderborner Tilgungskasse wurden sämtliche Zehnten und Heuern der Stadt Brakel mit Ausnahme des Pastoralzehnten in den Jahren 1839/42 abgelöst. Der Pastoralzehnte wurde bei der Separation im Jahre 1863 in 100 Taler Rente verwandelt und musste 25-fach zu 2.500 Taler Kapital abgelöst werden“.

Zu b)
Hier folgt lediglich der Hinweis auf die an anderer Stelle beschriebenen Inhalte zum Zehnten und zur Zusammenlegung von Grundtücke im Rahmen der Separation.

Hinweis: Die damit verbundenen umfassenden Veränderungen für die Bauern werden leider nicht weiter ausgeführt. Und auch aktenkundig gewordene Fälle von Versteigerung von Haus, Hof und Land werden nicht genannt.    

Das Thema in der Stadtchronik von Brakel

Die Stadtchronik von Brakel nimmt mehrfach Bezug auf den die Ablösung der Lasten der Bauern.

  • 1842: Der Wohlstand der Mittelklasse zeigt sich darin, das zum Verkauf kommende Grundstück über Wert bezahlt werden.
  • 1842: Gleichzeitig berichtet die Chronik von der Zwangsversteigerung des Hofes Rodemeyer als „auffallende Erscheinung“. Der umfangreiche Beisitz (über 25 ha) sei stark belastet gewesen und hätte Käufer gefunden.
  • 1842: Ein Abrechnung der „Zehnt- und Tilgungskasse“ liege nicht vor, sie aber angekündigt.
  • 1843: Verkäufe von Grundstücken gehen problemlos an neue Beisitzer.
  • 1843: Sie städtische Heuerablösung ist vollzogen, sie habe 10.161 Rth. erbracht. Dabei wurde den Schuldnern 1/4 erlassen, was die Tilgungskasse übernahm.
  • 1847: Die Agrarstruktur behindert eine vernünftige Bewirtschaftung weiterhin. Die Teilung der der Flächen im Gemeineigentum behindert den Fortgang. Das Viehfutter ist unzureichend und viele sind in Existenzangst.

Literatur
Ewald, Ruprecht (1925): Geschichte der Stadt Brakel
StChr. Brakel, Teil 1803-1863, S. 62, 64, 69, 71 und 90